Ablauf der Lerntherapie

 

Zu Beginn der Lerntherapie wird in einem Erstgespräch mit der Familie die aktuelle schulische sowie familiäre Lernsituation des Kindes erhoben. Nach der Anamnese und der Ermittlung der aktuellen Kompetenzen Ihres Kindes im Lesen, Schreiben und/ oder Rechnen mit Hilfe standardisierter Testverfahren wird ein individueller Therapieplan erstellt. Dieser beinhaltet die konkreten Zielsetzungen sowie die daraus abgeleiteten Fördermaßnahmen der Lerntherapie und wird fortlaufend kleinschrittig in den Einzelsitzungen mit dem Kind umgesetzt und bei Bedarf ggf. an die aktuelle Situation und den aktuellen Lernstand des Kindes angepasst.

 

Eine Lerntherapieeinheit umfasst eine Dauer von 45 Minuten. Die Therapiestunden finden in der Regel einmal wöchentlich in den Räumen des FAMILYROOMs statt.

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für eine Lerntherapie (Legasthenietherapie / Dyskalkulietherapie) werden leider nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Kostenübernahme durch das Jugendamt im Sinne der sog. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bei dem für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus zu beantragen. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein ärztliches Gutachten eines Facharztes/ einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, welches bei Ihrem Kind das Vorliegen einer Teilleistungsstörung (Lese- und Rechtschreibstörung/ Isolierte Rechtschreibstörung/ Dyskalkulie) sowie einen daraus resultierenden seelischen Leidensdruck bzw. eine drohende seelische Beeinträchtigung bescheinigt (z.B. negatives Selbstbild, mangelndes Selbstvertrauen, Misserfolgserwartung, Vermeidungsverhalten gegenüber dem Lesen/ Schreiben/ Rechnen, Leistungs- und Versagensängste)  
  • eine Stellungnahme durch die Schule mit Darstellung der schulischen Leistung und der sozialen Situation/ Integration Ihres Kindes in der Klasse (Schulfragebogen beim Jugendamt/ zuständigen Sozialbürgerhaus erhältlich)
  • eine Kopie der letzten Zeugnisse Ihres Kindes

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Lerntherapie auch privat übernehmen. Dies hat den Vorteil, dass Sie an keinerlei Vorgaben und Formalitäten gebunden sind. Die Kosten für eine 45-minütige Lerntherapieeinheit können bei der Lerntherapeutin erfragt werden.