Ablauf der Lerntherapie
Zu Beginn der Lerntherapie wird in einem Erstgespräch mit der Familie die aktuelle schulische sowie familiäre Lernsituation des Kindes erhoben. Nach
der Anamnese und der Ermittlung der aktuellen Kompetenzen Ihres Kindes im Lesen, Schreiben und/ oder Rechnen mit Hilfe standardisierter Testverfahren wird ein individueller Therapieplan erstellt.
Dieser beinhaltet die konkreten Zielsetzungen sowie die daraus abgeleiteten Fördermaßnahmen der Lerntherapie und wird fortlaufend
kleinschrittig in den Einzelsitzungen mit dem Kind umgesetzt und bei Bedarf ggf. an die aktuelle Situation und den aktuellen Lernstand des Kindes angepasst.
Eine Lerntherapieeinheit umfasst eine Dauer von 45 Minuten. Die Therapiestunden finden in der Regel einmal wöchentlich in den Räumen des FAMILYROOMs
statt.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für eine Lerntherapie (Legasthenietherapie / Dyskalkulietherapie) werden leider nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen
übernommen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine
Kostenübernahme durch das Jugendamt im Sinne der sog. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bei dem für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus zu beantragen. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
Eine Diagnostik durch den Schulpsychologen/ die Schulpsychologin reicht für eine Bewilligung durch das Jugendamt leider nicht aus!
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Lerntherapie auch privat übernehmen. Dies hat den Vorteil, dass Sie an
keinerlei Vorgaben und Formalitäten gebunden sind. Die Kosten für eine 45-minütige Lerntherapieeinheit können bei der Lerntherapeutin erfragt werden.